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Geltungsbereich
Nutzungsberechtigung
Weisungsrecht
Verhalten im BIT am ZOB
Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation
Nutzung von Informationen aus dem Internet/Intranet
Versenden von Informationen in das Internet/Intranet
Erzeugen von unnötigen Kosten über den Internet-Zugang
Datenschutz und Datensicherheit
Zuwiderhandlungen und Verstöße
1. Nutzungsberechtigung
Nutzungsberechtigt sind grundsätzlich alle Personen (nachfolgend "User" genannt), die eine Einweisung in der Benutzung der Computer bzw. des Internets (z.B. im Rahmen der VHS) erhalten haben und dieses nachweisen können bzw. Computerkenntnisse auf andere Art nachweisen können.
Daneben ist eine Ausfertigung der Nutzungsregelung vom User
(bzw. dessen/deren Erziehungsberechtigten bei unter 16 jährigen) zu unterschreiben.
Diese wird in der Einrichtung hinterlegt.
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2. Weisungsrecht
Weisungsberechtigt sind der/die Leiter/in der Einrichtung sowie deren Bevollmächtigte, und im Rahmen von Projekten oder Lehrveranstaltungen tätige Betreuer/Dozenten oder sonstige im Auftrag des Trägers der Einrichtung beauftragte Personen.
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3. Verhalten
Innerhalb der Einrichtung ist den Anweisungen und Aufforderungen der aufsichtsführenden bzw. weisungsberechtigten Person/en Folge zu leisten.
Das Essen, Trinken und Rauchen an den Computern ist strengstens untersagt, dafür ist die Theke sowie die Sitzecke vorgesehen.
Das Kopieren von Daten, Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Soft- und Hardwareausstattung sind untersagt!
Daten, die während der Nutzung der Arbeitsstationen entstehen, können auf dem zugewiesenen Arbeitsbereich im Netzwerk abgelegt werden.
Daten, die lokal auf dem Computer abgelegt wurden, werden automatisch ohne Nachfrage gelöscht.
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4. Eingriffe
An den einzelnen Geräten der Einrichtung arbeiten täglich die unterschiedlichsten Personen.
Jeder User erwartet, mit der gewohnten Technik in gewohnter Art und Weise arbeiten zu können.
Jeder noch so gut gemeinte Eingriff stellt in erster Linie eine Veränderung dar, die das Ausüben erlernter Tätigkeiten behindert und somit störend wirkt.
Insofern sind Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation generell untersagt .
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5. Nutzung von Informationen aus dem Internet
Die bereitgestellten Informationen werden einer hausinternen Selektion unterworfen.
Dabei werden bestimmte Internetseiten gesperrt.
Aufgrund des schnelles Wachstums und der Struktur des Internets ist diese Selektion nicht lückenlos.
Sollte sich irgendjemand durch solche Informationen verletzt, entwürdigt oder in anderer Art und Weise angegriffen fühlen, muss er diesen Sachverhalt mit dem Urheber der Information klären.
Die Einrichtung ist in keiner Weise für den Inhalt der über seinen Internet-Zugang bereitgestellten Informationen verantwortlich!
Kein User hat das Recht, Vertragsverhältnisse im Namen der Einrichtung einzugehen (z.B. Bestellung von Artikeln über das Internet) oder kostenpflichtige Dienste im Internet zu nutzen!
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6. Versenden von Informationen in das Internet/Intranet
Werden Informationen in das Internet versandt, geschieht dies unter der Domain (Namen) der Einrichtung.
Jede versandte Information kann deshalb durch die Allgemeinheit oder die Internetnutzer und -betreiber unmittelbar oder mittelbar mit der Einrichtung in Zusammenhang gebracht werden.
Es ist deshalb grundsätzlich untersagt, den Internet-Zugang der Einrichtung zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Einrichtung in irgendeiner Weise Schaden zuzufügen.
Dies gilt insbesondere für rassistische, ehrverletzende, beleidigende oder aus anderen Gründen gegen geltendes Recht verstoßende Nachrichten.
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7. Verursachen von unnötigen Kosten
Der gesamte Datentransfer vom und zum Internet wird über das Telefonnetz abgewickelt.
Um die Telefonkosten gering zu halten, ist deshalb die Verursachung von unnötigem Datentransfer (Traffic), wie z.B. das Abonnieren von Mailinglisten, die als Newsgroups verfügbar gemacht werden können oder die ein hohes Mailaufkommen haben, nur in Absprache mit dem/den Administrator/en erlaubt.
Die Anhebung der Gebührenpauschale für jeden User behält sich der Träger der Einrichtung weiterhin vor.
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8. Datenschutz und Datensicherheit
Die auf den Arbeitsstationen und im Netzwerk zur Verfügung stehende Software ist Eigentum des Herstellers.
Die Einrichtung ist berechtigt, diese Software im Rahmen der jeweiligen Lizenzverträge zu nutzen.
Eine Vervielfältigung oder Veräußerung ist nicht gestattet.
Alle auf den Arbeitsstationen und im Netzwerk befindlichen Daten (einschließlich persönlicher Daten und eMails) unterliegen dem Zugriff des/der Administrator/s/en.
Ein Rechtsanspruch der User auf Schutz persönlicher Daten im Netzwerk vor unbefugten Zugriffen gegenüber der Einrichtung besteht nicht!
Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet übertragen werden, kann in keiner Weise gewährleistet werden.
Die Bereitstellung jeglicher Informationen im Internet auf jegliche Art und Weise kommt damit einer Öffentlichmachung gleich.
Es besteht daher kein Rechtsanspruch gegenüber der Einrichtung auf Schutz solcher Daten vor unbefugten Zugriffen.
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9. Zuwiderhandlungen und Verstöße
User, die unbefugt Software auf den Arbeitsstationen oder aus dem Netzwerk kopieren, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.
Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung haben regelmäßig den Entzug der Nutzungsberechtigung für die Einrichtung zur Folge.
Dies gilt insbesondere für den Missbrauch des Internet-Zugangs.
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